Heiraten im Standesamt

Um eine Ehe rechtsgültig zu schließen ist eine Trauung im Standesamt bzw. im türkischen Konsulat notwendig. Während türkische Paare zwischen Standesamt und Konsulat wählen können, ist es deutsch-türkischen Paaren nur möglich, im Standesamt zu heiraten.
In den vergangen Jahren ist bei vielen Paaren der Wunsch, nach einer feierlicheren Zeremonie bei der standesamtlichen Trauung gewachsen. Das berücksichtigen inzwischen viele Standesämter und bieten dementsprechend musikalische Begleitung, außergewöhnliche Trauungsräume und vieles mehr an. Das führt dazu, dass auch immer mehr türkische Brautpaare ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Standesamt, statt im Konsulat heiraten.
Brautpaare haben in Bezug auf die Wahl des Standesamtes, reichlich Auswahl. Denn sie können sich in jedem Standesamt der Bundesrepublik trauen lassen. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt jedoch weiterhin beim Standesamt am Wohnsitz des Paares, welches dann die Unterlagen, gegen eine höhere Anmeldegebühr, an das ausgewählte Standesamt weiterleitet.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin möglich und zur Anmeldung müssen bestimmte Dokumente vorgelegt werden. Welche das in Eurem Fall sind, solltet Ihr schon ein paar Monate vorher bei Eurem Standesamt in Erfahrung bringen, denn die Besorgung dieser Dokumente (u. a. beim türkischen Konsulat) nimmt einige Zeit in Anspruch und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
Benötigte Dokumente und Kosten
In den meisten Fällen werden folgende Dokumente benötigt, wobei Abweichungen möglich sind:
Bei deutscher Staatsangehörigkeit
- Gültiger Personalausweis bzw. einen Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Einbürgerungsurkunde (wenn die deutsche Staatsbürgerschaft nicht von Geburt an bestand)
- Geburtsurkunde
- Meldebestätigung
- Ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (wenn eine Vorehe bestanden hat) bzw. Sterbeurkunde (falls der Ehegatte verstorben ist)
Bei türkischer Staatsangehörigkeit
- Gültigen Reisepass mit Angaben zu Identität und Staatsangehörigkeit
- Geburtsurkunde
- Aufenthaltsbestätigung
- Ehefähigkeitszeugnis
- Ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (wenn eine Vorehe bestanden hat) bzw. Sterbeurkunde (falls der Ehegatte verstorben ist)
Die Geburtsurkunde wird in der Regel im Standesamt des Geburtsortes ausgestellt und die Melde-bzw. Aufenthaltsbestätigung erhaltet Ihr im Bürgerbüro Eures Wohnortes.
Das Ehefähigkeitszeugnis stellt die sogenannte innere Behörde des Heimatlandes aus und kann in der Regel über das türkische Konsulat eingeholt werden.
Dabei müssen ausländische Dokumente, wie das Ehefähigkeitszeugnis, nicht nur übersetzt sondern auch beglaubigt werden. Zudem sollten die Dokumente nicht älter als sechs Monate sein.
Da dies nur eine allgemeine Aufzählung ist und für besondere Fälle durchaus andere Dokumente nötig sein können, empfehlen wir auf jeden Fall ein persönliches Beratungsgespräch beim Standesamt.
Die Kosten für die standesamtliche Trauung hängen von mehreren Faktoren ab, z.B. welche Zusatzleistungen man dort bucht und welche Dokumente ausgestellt bzw. geprüft werden müssen. Je nach Bedarf und Servicewunsch, kann die Trauung bis zu 200 € betragen.
Wichtig:
Wenn zwei türkische Staatsbürger standesamtlich getraut werden, müssen sie anschließend innerhalb eines Monats bei dem türkischen Konsulat einen Antrag auf Registrierung der Ehe stellen.
Nachdem die Ehe vom zuständigen türkischen Meldeamt beglaubigt wurde, erhaltet Ihr vom Konsulat neue Personalausweise, die Euren neuen Familienstand und den neuen Familiennamen beinhalten.
Ablauf der standesamtlichen Trauung
Die standesamtliche Trauung dauert im Normalfall nicht länger als 30 – 40 Minuten, wobei es auch kürzer ausfallen kann. Auch der Ablauf kann zwischen den Standesämtern variieren. In der Regel ist zu Beginn eine Ansprache des Standesbeamten üblich, mit der das Paar auf die gemeinsame Zukunft eingestimmt wird. Anschließend geben sich Braut und Bräutigam das Jawort und tauschen die Ringe aus. Zum Schluss wird die Heiratsurkunde vom Ehepaar, den Trauzeugen und dem Standesbeamten unterschrieben – dann ist das Paar rechtskräftig verheiratet.
Standesbeamte sind verpflichtet, während der Trauung gewisse gesetzliche Vorgaben einzuhalten, jedoch versuchen sie immer mehr die Zeremonie etwas feierlicher und weniger sachlich zu vollziehen. In einigen Standesämtern ist es sogar möglich, dass Paare den Standesbeamten vorher treffen und mit ihm ihre Wünsche bezüglich Inhalt und Ablauf besprechen. Dadurch können die Paare sicher gehen, dass in der Ansprache z.B. gewünschte Zitate berücksichtigt und besondere Anliegen umgesetzt werden.
Fragt einfach nach, ob das von Euch ausgewählte Standesamt diesen Service anbietet.
Wichtig:
Für die standesamtliche Trauung besteht keine Trauzeugenpflicht, aber sollten man welche benennen, so ist zu beachten, dass diese volljährig sein müssen und zur Trauung einen gültigen Ausweis mitbringen müssen.
Außerdem schreibt das Standesamt vor, dass die Trauzeugen körperlich und geistig in der Lage sein müssen, der Trauung zu folgen und das vom Brautpaar ein Dolmetscher gestellt werden muss, falls einer der Trauzeugen kein Deutsch spricht.
Besondere Trauungsorte in Eurer Stadt:
Berlin |
Düsseldorf |
Hamburg |
Köln |
München |
Stuttgart |






