Heiraten im Konsulat

Paare, die im Besitz der türkischen Staatsbürgerschaft sind, können entweder im Standesamt oder in der türkischen Botschaft bzw. im türkischen Generalkonsulat ihrer Stadt heiraten.

Die Trauung in der Botschaft / im Generalkonsulat ist eher formell und feierliche Untermalungen, wie z.B. im Standesamt, sind meist nicht möglich. Aus diesem Grund wählen auch immer mehr türkische Hochzeitspaare die Trauung im Standesamt und melden anschließend die Ehe im Konsulat an.

Für die Anmeldung der Eheschließung müssen verschiedene Dokumente vorgelegt und zwei Trauzeugen benannt werden. Die Trauung selbst ist kostenfrei, es entstehen lediglich Kosten für die Erstellung der neuen Ausweise und Reisepässe. Diese Kosten entstehen aber auch, wenn man sich im Standesamt trauen lässt, denn Ausweise und Reisepässe müssen aufgrund der Namensänderung auf jeden Fall erneuert werden.

Um Informationen zur Eheschließung in einem türkischen Generalkonsulat / Botschaft sowie eine Auflistung der benötigten Dokumente zu erhalten, empfehlen wir einen Besuch auf der Internetseite der türkischen Konsulate. Dort erhaltet Ihr die aktuellsten Auskünfte und könnt auch notwendige Formulare direkt runterladen.

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